In der letzten Fachschaftsratssitzung wurde einstimmig für die Änderung von §1 Absatz 3 der Geschäftsordnung abgestimmt. Die Anzahl der Mitglieder des Fachschaftsrates, die in den Institutsrat entsendet werden erhöht sich somit von drei auf vier. Der Absatz lautet nun:
§ 1 Mitarbeit und Anwesenheit
(3) Der Fachschaftsrat entsendet vier Mitglieder in den Institutsrat. Die Anwesenheit der
Abgesandten bei allen Institutsratssitzungen ist verpflichtend.
22.10.2010
Jakob Jerratsch
Freitag, 22. Oktober 2010
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