Fachschaftsrat MuWi/KuMa Weimar


Freitag, 22. Januar 2010

Protokoll der Fachschaftsratssitzung vom 13.01.2009

Anwesend: Lisa Bühler ab TOP 12, Sakia Hankel, Henry Hope, Ekkehard Knopke, Mirjam Loef, August Rabe, Verena Trautmann, Sabrina Zubke.

TOP 1: Bestätigung Tagesordnung. Der TO wird Punkt 11 „FSR Philosophie“ hinzugefügt.

TOP 2: Berichte aus den Gremien. Verena berichtet aus dem Gleichstellungsbeirat. Saskia, Verena und August berichten aus dem Institutsrat. In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass der FSR in Bezug auf die Unmutsbekundung bezüglich der noch nicht vorliegenden Master-Studienordnung weiterhin hinter seinem Vorgehen steht. Nach Meinung des FSR sollte anstatt eines neuen Flyers besser die Optimierung der Internetseite vorangetrieben werden, z.B. mithilfe von am Haus bereits angestelltem Personal, bzw. in Kooperation mit Studenten der Bauhaus-Universität. Das Thema Bibliotheksumfrage wird Ekkehard mit Frau Scherbaum direkt besprechen. Die Vertreter werden die Anregungen in der nächsten Sitzung des IR einbringen. Der FSR entscheidet sich einstimmig für die Annahme des Gesprächsangebots seitens Herrn Prof. Altenburg zur Einsichtnahme in den Haushaltsbericht. Henry schlägt ihm den 25.01. 19.00 als Termin vor.

TOP 3: Verabschiedung des Protokolls der Vollversammlung KuMa.
Das Protokoll wird einstimmig angenommen, Saskia schickt es an Frau Gerth.

TOP 4: Bibliotheksumfrage.
Sollte die Bibliotheksumfrage durchgeführt werden, gibt es noch vor der nächsten Sitzung einen Testlauf.

TOP 5: MuWi-Movie-Abend.
Bezüglich der Lokalität werden Ekkehard mit dem „Falken“, Saskia mit der Bauhaus-Uni wegen des Kinosaals in Verbindung treten. Als Termin wird vorläufig Freitag, der 05.02.2010, 21.00 Uhr festgelegt.

TOP 6: FSR-Präsenz Musikgeschichtsprüfung. Der FSR wird am Freitag, 19.02., bei der mündlichen Musikgeschichtsprüfung präsent sein. Saskia kümmert sich um die Verpflegung.

TOP 7: Begrüßungsveranstaltung für die Erstsemestler SS 2010. Der FSR beschließt die Planung einer Informativen Kneipentour.

TOP 8: Verabschiedung Herr Körndle/Semesterausklang. Herr Prof. Schmidt-Beste wird über Textunterlegung bei Mittelalterlicher Musik referieren und soll in der Pension des Residenzcafès untergebracht werden. Die Finanzierung ist beim Stura beantragt.

TOP 9: Anschaffung FSR-Stempel. Ein Stempel kostet 20-30 €. Henry schickt einen Vorschlag über den FSR-Verteiler.

TOP 10: FSR-Ordner. Im FSR-Ordner sollen nur noch Studien- und Prüfungsordnungen, Protokolle und Rechnungen der letzten 2 Jahre gesammelt werden. Saskia, Henry und August ordnen ihn zum SS 10.

TOP 11: FSR Philosophie.
Verena lässt dem FSR Philosophie eine Email mit der Agenda des FSR MuWi zukommen.

TOP 12: Sonstiges.
August wird eine Mappe für FSR-Protokolle in der Bibliothek einrichten. Lisa und Sabrina machen Fotos vom FSR für den Blog.

TOP 13: Nächster Termin. Als nächster Termin wird Mittwoch, der 03.02.2010, 20:15 (nach dem Kolloquium) in der M18 vereinbart. Die Sitzungsleitung hat gemäß Geschäftordnung August.

TOP 14: Verabschiedung des Protokolls. Das Protokoll wird einstimmig angenommen.


Weimar, 15.01.2010,
August Rabe

FSR-Agenda

Evaluationen. Der FSR fordert eine semesterweise stattfindende Evaluation der Lehrveranstaltungen und ermutigt die Studierenden, diese von den Lehrkräften einzufordern. Dazu haben wir einen für die musikwissenschaftlichen Veranstaltungen einen eigenen Fragebogen entworfen.

Klavierunterricht. Der FSR setzt sich für die Anpassung des Klavierunterrichts an das Musikwissenschaftsstudium ein. Dieser soll unter anderem Kadenz- und Generalbassspiel, Vorbereitung auf das Partiturspiel und die Erweiterung der Repertoirekenntnis beinhalten. Entsprechend dieser Neugestaltung fordert der FSR die Anpassung der Prüfungsleistung, sowie deren Festschreibung im Rahmen der Studienordnung.

Studentenvertretung. Der FSR macht sich für die Studenten stark und gibt Anregungen und Beschwerden zügig an die betroffenen Personen weiter.

Perspektiven. Der FSR setzt sich für einen Perspektiventag am Institut ein, an dem Alumni über ihren beruflichen Werdegang Auskunft geben. Damit sollen den Studierenden Perspektiven und Chancen nach ihrem Studium aufgezeigt werden.

Warme Mahlzeit. Der FSR fordert ein warmes Essenangeboten im Hochschulzentrum am Horn.

Patenschaften. Der FSR setzt sich für Patenschaften für Erstsemestler ein, damit diese von einem erfahrenen Studenten persönliche Hilfe mit Problemen des Studiums oder des studentischen Alltag erhalten.

Gemeinsam studieren. Der FSR sorgt sich um das Gemeinschaftsgefühl der Fachschaft und möchte mit verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen den Zusammenhalt unter den Studierenden und das Zugehörigkeitsgefühlt zum Institut und den Lehrenden fördern.

Freitag, 15. Januar 2010

Protokoll der Vollversammlung Kulturmanagement am 11.12.2009

Dozenten: Prof. Höhne, Frau Gerth

TOP 1: Studienordnungen Bachelor und Master
- Eine verbindliche Studienordnung gibt es bereits.
- Die Bachelor-Studienordnung soll noch im Dezember, vor Weihnachten veröffentlicht werden.
- Die Master-Studienordnung soll wahrscheinlich auch noch im Dezember, vor Weihnachten veröffentlicht werden.

TOP 2: Studienorganisatorisches
Nebenhörerschein:
- Die Studierenden bemängeln die schlechte Organisation der Zweithörerscheine. Die Zweithörerscheine (Master und Bachelor) konnten nicht in vorgegebener Frist abgegeben werden.
- Die Studierenden kritisierten angesichts der unterschiedlichen Modulpläne die schlechte Verständigung zwischen Jena und Weimar.
- Prof. Höhne wird Jena um eine aktuelle Version des Modulplanes bitten.

Auslandspartnerschaften:
- Prof. Höhne verweist auf die bereits bestehenden Partnerschaften der Hochschule Weimar und der Uni Jena.
- Prof. Höhne berichtet von einem aktuellen Projekt, auf eine Partnerschaft nach Osteuropa, speziell für Masterstudierende.

Veranstaltungsmanagement:
- Magisterstudenten müssen die Übung Veranstaltungsmanagement einmal besuchen, um die Grundlagen der zu absolvierenden Projekte zu erlangen.
- Prof. Höhne verspricht eine unbürokratische Lösungsfindung.

Marketing:
- Im Sommersemester 2010 wird ein Seminar „Marketing 2“ für die Studierenden des Magisterstudiengangs angeboten.

TOP 3: Personelle Situation
Professur Management/BWL:
- Prof. Höhne steht der Umsetzung einer weiteren Professur skeptisch gegenüber.
- Die zwei neuen Professuren für den Studiengang Musikwissenschaft (Prof. Pfleiderer und Prof. Pinto) werden jedoch auch einige Veranstaltungen für den Studiengang Kulturmanagement anbieten.

Sekretariat:
- Aufgrund von Platzmangel wird es kein eigenständiges Sekretariat geben.
- Ab dem Sommersemester 2010 wird eine strikte Trennung von Lehre und Verwaltung vorgenommen. Frau Gerth wird sich der Lehre zuwenden. Es wird eine weitere Person eingestellt, die sich um organisatorische Anliegen kümmern wird.

TOP 4: Seminargestaltung
Literaturlisten:
- Nach Prof. Höhne besteht die Möglichkeit die Literaturlisten bereits vor dem Semesterbeginn auszugeben.

Referate – Essays - ...:
- Der Wunsch der Studierenden nach besser strukturierten Seminaren sowie nach mehr die Referate ergänzendem Input der Dozenten wird positiv aufgenommen.
- Die Probleme sind dabei die 14-tägigen Veranstaltungen und die hohe Anzahl an Referaten.
- Es besteht die Möglichkeit eines Feedback nach der jeweiligen Veranstaltung.
- Der Vorschlag Referate nur in ausgewählten Veranstaltungen anzufertigen wird abgelehnt.

TOP 5: Lehrveranstaltungsevaluation
- Eine Lehrveranstaltungsevaluation soll nun wieder regelmäßig durchgeführt werden.


12.01.2010
Saskia Hankel

Sonntag, 10. Januar 2010

Satzung des FSR Musikwissenschaft / Kulturmanagement

§ 1 Die Fachschaft

(1) Die Fachschaft setzt sich zusammen aus allen an der Hochschule für Musik Franz Liszt
eingeschriebenen Haupthörern Musikwissenschaft und Kulturmanagement.
(2) Die Fachschaft ist ein selbstständiger, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteter
Bestandteil der Studierendenschaft der Hochschule für Musik Franz Liszt.
(3) Die Fachschaft hat im Rahmen ihrer Aufgaben das Recht mit Fachschaften anderer Hochschulen
zusammenzuarbeiten und Dachverbänden der Fachschaften beizutreten.
(4) Jedes Mitglied hat das aktive und passive Wahlrecht zum Fachschaftsrat.
(5) Jedes Mitglied der Fachschaft hat Anrecht auf Information vom und Anfragen an den
Fachschaftsrat.


§ 2 Der Fachschaftsrat

(1) Das Organ der Fachschaft ist der Fachschaftsrat, er vertritt die Fachschaft im Institutsrat und im
Studierendenrat.
(2) Der Fachschaftsrat setzt sich aus fünf von der Fachschaft gewählten Mitgliedern zusammen.
(3) Es gibt keinen Vorsitzenden, alle Mitglieder des Fachschaftsrats sind gleichermaßen
stimmberechtigt.
(4) Unter den Mitgliedern wird beschlossen, wer die Aufgabe des Schatzmeisters und dessen
Stellvertreters übernimmt. Darüber hinaus wird ein Beauftragter für die Internetpräsenz des FSR bestimmt.
(5) Der Fachschaftsrat kann Ausländerbeauftragte sowie sonstige Beauftragte ernennen.
(6) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die mit Zweidrittelmehrheit in Kraft tritt.


§ 3 Die Wahl des Fachschaftsrats

(1) Die Ankündigung des Wahltermins sowie des Termins zur Einreichung von Wahlvorschlägen
erfolgt mindestens vier Wochen vor der Wahl.
(2) Die Wahl wird Ende des Sommersemesters vom aktuellen Fachschaftsrat ausgerichtet.
(3) Mitglieder des aktuellen Fachschaftsrats können erneut kandidieren.
(4) Die Kandidatur erfolgt über eine schriftliche Einverständniserklärung des Kandidaten an den
Fachschaftsrat.
(5) Die Frist zur Annahme von Wahlvorschlägen endet mit der Wahlsitzung des aktuellen
Fachschaftsrates. Dieser erstellt die Wahlliste, die alphabetisch sortiert alle Kandidaten mit
Semesteranzahl und Fächerkombination auflistet. Die Wahlliste muss mindestens zwei Wochen
vor der Wahl öffentlich an den Musikwissenschafts- und Kulturmangementpinnwänden
ausgehängt werden.
(6) Die Wahlurne wird an von Studenten häufig frequentierten Orten aufgestellt (z.B. Teilbibliothek
Musikwissenschaft).
(7) Jeder Wähler vergibt bis zu fünf Stimmen. Es kann nicht akkumuliert werden.
(8) Die Auszählung der Stimmen erfolgt direkt im Anschluss durch den Fachschaftsrat und
öffentlich. Die fünf Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Bei Stimmengleichheit
wird der Fachschaftsrat erweitert. Das Ergebnis der Wahl ist unverzüglich per Aushang bekannt
zu geben.
(9) Nimmt ein Kandidat die Wahl nicht an, oder scheidet ein Fachschaftsratsmitglied vor Ende der
Amtszeit aus, rückt der Kandidat nach, der bei der Wahl die nächsthöchste Stimmenzahl
erhalten hat. Diese Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht.


§ 4 Die Sitzungen des Fachschaftsrates

(1) Die konstituierende Sitzung des neuen Fachschaftsrates findet zum Ende des
Verwaltungssemesters (30. September) statt. Der neue Fachschaftsrat übernimmt die archivierten
Protokolle und Kontoauszüge.
(2) Die Sitzungen sind öffentlich, Ort und Zeit sowie Tagesordnung sind der Fachschaft eine Woche
vorher per Rundmail und auf der Homepage bekannt zu geben. In begründeten Fällen kann eine
nichtöffentliche Sitzung einberufen werden sowie wegen Dringlichkeit unter Angabe von
Gründen auf die Einhaltung der Einladungsfrist verzichtet werden.
(3) Der Fachschaftsrat trifft sich mindestens vier Mal pro Semester.
(4) Die Sitzungen werden protokolliert.
(5) Der FSR verpflichtet sich Protokolle und Tageordnungen in öffentlich zugänglicher Form zu archivieren. Die Verantwortung hierfür obliegt einem dafür Beauftragten.
(6) Die interne Archivierung aller Belange des FSR obliegt dem Schatzmeister. Dabei sind die vom FSR erarbeiteten Richtlinien zur Archivierung zu befolgen.
(7) Näheres zur Vorgehensweise bei den Sitzungen regelt die Geschäftsordnung. Die bestehende
Geschäftsordnung kann vom Fachschaftsrat jederzeit neu beschlossen oder geändert werden.


§ 5 Verwaltung der Finanzen

(1) Im Rahmen der Archivierungspflicht verwaltet der Schatzmeister das vom vorhergehenden Fachschaftsrat übernommene Budget und kümmert sich um eine geeignete Form der nachvollziehbaren Kontoführung. Auch hier gelten die vom FSR erarbeiteten Richtlinien zur Archivierung.
(2) Beschlüsse über Ausgaben müssen von der einfachen Mehrheit des Fachschaftsrates beschlossen
werden.
(3) Der gesamte Fachschaftsrat trägt dafür Sorge, das Budget während seiner Amtszeit nicht zu
verringern, sondern Ausgaben durch Einnahmen wieder auszugleichen. Sollte das nicht
gelungen sein, muss er einen Antrag auf Aufstockung beim Institut stellen. Ein Fixbetrag
existiert nicht.


§ 6 Beschluss und Änderung der Satzung

(1) Die Satzung wird durch den einstimmigen Beschluss des Fachschaftsrats beschlossen oder
geändert.
(2) Eine neue oder geänderte Satzung muss öffentlich bekannt gemacht werden.


Weimar, den 10. Januar 2010

Geschäftsordnung des FSR Musikwissenschaft / Kulturmanagement

Gemäß der Satzung des Fachschaftsrats §4 (6) gibt sich der Fachschaftsrat folgende
Geschäftsordnung:


§ 1 Mitarbeit und Anwesenheit

(1) Die gewählten Mitglieder verpflichten sich für ihre Amtszeit zu aktiver Mitarbeit im
Fachschaftsrat.
(2) Die Teilnahme an allen Sitzungen ist verpflichtend. Ist einem Mitglied die Teilnahme nicht oder
nur teilweise möglich, so muss dies den übrigen Mitgliedern unter Angabe von Gründen
frühzeitig mitgeteilt werden.
(3) Der Fachschaftsrat entsendet vier Mitglieder in den Institutsrat. Die Anwesenheit der
Abgesandten bei allen Institutsratssitzungen ist verpflichtend.


§ 2 Sitzungen

(1) Der Fachschaftsrat hält pro Semester mindestens vier Sitzungen ab.
(2) Die Sitzungen finden öffentlich statt. Die Einladung dazu erfolgt an alle Mitglieder der
Fachschaft eine Woche vorher per email-Verteiler und auf der homepage, zusammen mit der
geplanten Tagesordnung.
(3) Bei gegebenem Anlass können Sitzungen ganz oder teilweise nicht-öffentlich abgehalten
werden. Dies ist ebenfalls öffentlich anzuzeigen.
(4) Die Sitzungen werden protokolliert, die Protokolle werden archiviert. Das Protokoll enthält die
Tagesordnung, die Namen der anwesenden Fachschaftsratsmitglieder sowie der Gäste und die
gefassten Beschlüsse. Genehmigte Protokolle werden veröffentlicht.
(5) Der Sitzungsleiter ist jeweils derjenige, der bei der vorherigen Sitzung das Protokoll
geschrieben hat. Der Sitzungsleiter erstellt die Tagesordnung, kümmert sich um die Lokalität
sowie um die rechtzeitige Einladung der Fachschaft. Die Sitzung eröffnet, leitet und schließt er
in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung, der Tagesordnung und den demokratischen
Gepflogenheiten.
(6) Die Tagesordnung gliedert sich folgendermaßen:
- Bestätigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung
- Berichte aus den Gremien
- Anträge
- Aktuelles/Verschiedenes/Gäste/Anfragen
Anträge auf Erweiterung des Tagesordnung zu Beginn der Sitzung sind zulässig.
(7) Änderungsanträge zur Geschäftsordnung sind unverzüglich anzuhören.


§ 3 Beschlüsse

(1) Beschlüsse ergehen in einfacher Mehrheit der anwesenden Fachschaftsratsmitglieder.
Stimmenthaltung ist als nicht abgegebene Stimme zu werten. Stimmengleichheit bedeutet
Ablehnung. Das genaue Stimmenverhältnis von Abstimmungen ist im Protokoll festzuhalten.
(2) Auf Beschluss des Fachschaftsrates kann eine Wahl sowohl geheim als auch namentlich
abgehalten werden.
(3) Bei eventueller Befangenheit können Mitglieder des Fachschaftsrates durch einfach Mehrheit
von Beratung und Beschluss ausgeschlossen werden.
(4) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
(5) Beschlüsse werden nur zu den Tagesordnungspunkten gefasst.


§ 4 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Lediglich Anträge zur Geschäftsordnung werden unverzüglich erörtert und beschlossen.
(2) Dies sind insbesondere:
- Anträge auf Überweisung eines Antrages an ein anderes Gremiun
- Anträge auf Unterbrechung oder Schließung der Sitzung
- Anträge auf Veränderung der Tagesordnung (z.B. Vertagung)
- Anträge auf geheime oder namentliche Abstimmung
- Anträge auf Redezeitbegrenzung oder Ende der Diskussion
- Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit
(3) Die Auslegung der Geschäftsordnung obliegt im Zweifelsfall dem Fachschaftsrat als Gremiun
per Abstimmung mit einfacher Mehrheit oder bei nicht zu lösenden Streitfällen dem Kanzler
oder Justitiar der Hochschule für Musik Franz Liszt.
(4) Eine Änderung der Geschäftsordnung ist jederzeit mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich.


§ 5 Inkrafttreten der Geschäftsordnung

(1) Die Geschäftsordnung wird mit der Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Fachschaftsrates
verabschiedet und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Weimar, den 20. Oktober 2010

Mittwoch, 6. Januar 2010

Tagesordnung 13.01.2010, 20:15 M18

1. Bestätigung TO
2. Berichte aus den Gremien
3. Verabschiedung des Protokolls der Vollversammlung KuMa
4. Bibliotheksumfrage
5. MuWi-Movie-Abend
6. FSR-Präsenz Musikgeschichtsprüfung
7. Begrüßungsveranstaltung für die Erstsemestler SS 2010
8. Verabschiedung Herr Körndle/Semesterausklang
9. Anschaffung FSR-Stempel
10. FSR-Ordner
11. Sonstiges
12. Nächster Termin
13. Verabschiedung des Protokolls
 

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